Regulierung von Single Family Offices

Single Family Offices unterliegen in vielen Jurisdiktionen nicht der Finanzaufsicht, solange sie ausschließlich für eine Familie tätig sind.

Voraussetzungen für eine Regulierung

In Grenzfällen kann eine Regulierungspflicht entstehen. Diese hängt neben den zu erbringenden Dienstleistungen von dem Verwandtschaftsgrad der einzelnen Familienmitglieder ab. Wenn das Single Family Office Leistungen für mehrere Familien oder externe Investoren erbringt – entsteht regelmäßig eine Erlaubnispflicht etwa nach dem WpIG oder KAGB. In dieser Situation muss das Family Office sich vorab bei der BaFin registrieren bzw. die entsprechende Erlaubnis einholen.

Stand: 08.11.2025 · Autor: Redaktion FamilyOffice.de · fachlich geprüft von: Franziska Strauch


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