Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren beschreibt den strukturierten Prozess zur Auswahl eines Dienstleister. Es dient dazu, Anbieter systematisch zu identifizieren, vergleichbar zu machen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Angesichts der langfristigen Tragweite vieler Mandate – etwa in der Vermögensanlage, Strukturierung, Nachfolge oder Governance – kommt der Qualität des Auswahlverfahrens eine zentrale Bedeutung zu.
Ein professionelles Auswahlverfahren folgt typischerweise mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Zunächst ist festzulegen, wer die Entscheidung trifft und in welcher Rolle Familienmitglieder, Gremien oder externe Berater eingebunden sind. Die klare Definition der Entscheidungsträger bildet die Grundlage für ein konsistentes und akzeptiertes Vorgehen.
Darauf aufbauend ist ein Marktüberblick erforderlich, um geeignete Anbieter überhaupt identifizieren zu können. Transparenz und Vergleichbarkeit sind dabei entscheidend, da sich Leistungsumfang, Regulierung, Geschäftsmodelle und Qualitätsstandards teils erheblich unterscheiden.
Zur Strukturierung des Auswahlprozesses kommen häufig Checklisten zum Einsatz, mit denen Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien und qualitative Erwartungen systematisch erfasst werden. Ergänzend ermöglichen Scoring-Modelle eine gewichtete Bewertung einzelner Kriterien und unterstützen die objektive Vergleichbarkeit.
In formalisierteren Verfahren wird der Auswahlprozess durch eine Request for Proposal (RFP) ergänzt, um Angebote standardisiert einzuholen. In einer weiteren Phase präsentieren sich ausgewählte Anbieter häufig in einem Pitch, der neben fachlichen Aspekten auch Team, Arbeitsweise und kulturelle Passung sichtbar macht.
Je nach Komplexität, Vermögenshöhe oder Konfliktpotenzial kann schließlich externe Unterstützung sinnvoll sein, etwa durch spezialisierte Berater oder unabhängige Plattformen.
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